Bei Geldleistungen der Pflegeversicherung müssen bei
Pflegegrad 2 und 3 alle Halbjahre und bei
-Pflegegrade 4 und 5 jedes Quartal ein
Beratungseinsatz abgerufen werden.
Die Beratung wird von zugelassenen Beratungspersonen und Pflegediensten durchgeführt. Alle privat Versicherten können auch die Compass Pflegeberatung einsetzen.
Die Kosten der Beratung werden von den Pflegeversicherungen getragen. Auch Personen, welche Sachleistungen beziehen,können Pflegeberatung anfordern.
Sollte ein umfangreiche Pflegeberatung erforderlich sein, kann die Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei der Pflegeversicherung angefordert werden.
Themen der Beratung können sein:
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, Pflegdienste und die Compass Pflegeberatung stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Zur zielgerichteten Beratung sind sie auf Netzwerkarbeit angewiesenund sie sehen sich als Teil des Netzwerkes. Allen professionell tätigen Pflegeberatenden liegt das Wohl der Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen am Herzen. Sie sorgen so dafür, dass ein möglichst langes Leben Zuhause möglich bleibt.
Pflegeberatende beraten entsprechend hohem
Qualitätsstandards. Sie dokumentieren die Beratungseinsätze kontinuierlich.
Pfegeberatungen sind vernetzt und können so sämtlich HIlfebedarfe mit konkreten Adressen anbieten.
Pflegeberatende sind im Idealfall eng vernetzt. Sie kennen den lokalen Pflegemarkt und sie werden nach belastenden Hausbesuchen zur Pflegeberatung unterstützt. Zur Verbesserung der Pflegequalität nutzen Pflegeberatende im Idealfall das Mittel der kollegialen Beratung oder Supervision.
Kollegiale Beratung:
Zur eigenen Psychohygiene und zur verbesserten Qualität der Beratung nutzen Beratungspersonen im Idealfall das Mittel der kollegialen Beratung oder Supervision.
Hierbei handelt es sich um eine strukturierte Form der gegenseitigen Beratung von Kolleginnen und Kollegen. Hier können herausfordernde Pflegeberatungen unter Einhaltung des Datenschutzes evaluiert werden