Leistung der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Stand April 2023

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Pflegevesicherung (gleich wie Krankenversicherung). Es ist meist unter den Internetseiten der Pflegeversicheung als Download verfügbar oder es kann nach Anruf zugesendet werden. Leistungen werden ab Antragseingang gewährt.

Pflegegrad

Pflege durch Privatpflegepersonen (Geldleistungen)

Pflege durch zugelassene ambulante Dienste (Sachleistungen)

Tagspflege zusätzlich

Vollstationäre Pflege (z.B. n einem Pflegeheim)

2

316

724

689

770

3

545

1.363

1.298

1.262

4

728

1.693

1.612

1.795

5

901

2.095

1.995

2.005

Zusätzlich können bei den Pflegegraden 1-5 monatlich 125€ für Unterstützung- und Entlastungsleistungen durch einen zugelassenen Dienst oder Pflegedienst abgerechnet werden.

Kombinationsleistungen

Wenn ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und ein anderer Teil durch private Pflegepersonen erbracht wird, sind dies Kombinationsleistungen. Die Berechnung erfolgt prozentual.

Zum Beispiel: Der Pflegedienst stellt bei Pflegegrad 2 eine Monatsrechnung über Pflegeleistungen in Höhe von 72,40€ Dies beträgt 10% der Sachleistungen. Für monatliche Geldleistungen verbleiben 90%, also 284,40€.

Kurzzeitpflege:

Ab Pflegegrad 2: bis 1.612,00€ im Jahr.

Verhinderungspflege:

Ab Pflegegrad 2: bis zu 1.612€ im Jahr.

(Abrechnung von Einzelstunden sind möglich. Es können auch zusätzlich 50% der Leistungen der Kurzzeitpflege = 806€ verwendet werden).

Weitere Leistungen bei allen Pflegegraden:

  • Monatlich125 EUR für Entlastungs- und Unterstützungsleistungen durch zugelassene Unterstützungseinrichtungen oder Pflegedienste.
  • Pflegehilfsmittel entsprechend Bedarf der pflegebedürftigen Person.
  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionmittel...) bis zu 40€ monatlich.
  • Wohnraumanpassung (zum Beispiel: ebenerdige Dusche, Treppenlifter, Handläufe...) bis zu 4.000€.
  • Beratungsleistungen nach §§ 37 Abs 3 und 7a SGB XI.
  • Pflegekurse für Pflegepersonen (in Gruppen oder als Einzelkurs bei der pflegebedürftigen Person).
  • Außerdem sind weitere Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen vorgesehen.

Zur vollständigen Leistungsübersicht wird die Brochüre des Bundesgesundheitsministerium empfohlen.