Das Antragsformular erhalten Sie bei der Pflegevesicherung (gleich wie Krankenversicherung). Es ist meist unter den Internetseiten der Pflegeversicheung als Download verfügbar oder es kann nach Anruf zugesendet werden. Leistungen werden ab Antragseingang gewährt.
Pflegegrad | Pflege durch Privatpflegepersonen (Geldleistungen) | Pflege durch zugelassene ambulante Dienste (Sachleistungen) | Tagspflege zusätzlich | Vollstationäre Pflege (z.B. n einem Pflegeheim) |
2 | 316 | 724 | 689 | 770 |
3 | 545 | 1.363 | 1.298 | 1.262 |
4 | 728 | 1.693 | 1.612 | 1.795 |
5 | 901 | 2.095 | 1.995 | 2.005 |
Zusätzlich können bei den Pflegegraden 1-5 monatlich 125€ für Unterstützung- und Entlastungsleistungen durch einen zugelassenen Dienst oder Pflegedienst abgerechnet werden.
Kurzzeitpflege:
Ab Pflegegrad 2: bis 1.612,00€ im Jahr.
Verhinderungspflege:
Ab Pflegegrad 2: bis zu 1.612€ im Jahr.
(Abrechnung von Einzelstunden sind möglich. Es können auch zusätzlich 50% der Leistungen der Kurzzeitpflege = 806€ verwendet werden).
Weitere Leistungen bei allen Pflegegraden:
Zur vollständigen Leistungsübersicht wird die Brochüre des Bundesgesundheitsministerium empfohlen.