Die Fragestellungen an Pflegsachverständige haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. grundsätzlich dient ein Pflegegutachten dem vermitteln von Sachverstand in einer verständlichen Sprache.
Ein gutes Gutachten muss nachvollziehbar, schlüssig und verständlich sein. Wenn Fachbegriffe verwendet werden, müssen diese erklärt werden. Ein Gutachten ist klar gegliedert, und es beschränkt sich auf die Fragestellung des Auftraggebenden.
Die gutachterlichen Aussagen sind aus vorliegenden Befunden, eigenen Befunden, Messinstrumenten, Fachliteratur belegbar und sie sind unabhängig.
Die Befähigung zur Erstellung von Pflegegutachten ergibt sich aus staatlicher Berufserlaubnis.
Info Pflegegrad erstellt Pflegegutachten zu folgenden Fragestellungen aus pflegefachlicher Sicht:
Pflegende Angehörige können gechult werden. Die Schulungen finden entweder in einer Gruppe statt oder sie werden, auf den Pflegefall bezogen, in der Häuslichkeit der pfegebedürtigen Person durchgeführt.Die Kostem der Pflegeschulung trägt die Pflegeversicherung.