In der Regel übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für:
Die Rechnungen werden in der Regel direkt an die Pflegeversicherung gestellt.
Nach einer Antragstellung auf Pflegeleistungen veranlasst die Pflegeversicherung ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. bei Medicproof und trägt hierfür die Kosten.
Nach einer Beweisanordnung (durch zum Beispiel ein Sozialgericht) übernimmt das Gericht die Kosten für ein Sachverständigengutachten.
Bei privat veranlassten Gutachten werden die Leistungen von der veranlassenden Pperson getragen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeugen- und Sachvestädigen Entschädigungsgesetz (JVEG).
Nach einem erfolgreich geführtem Widerspruchsverfahren kann die Pflegekasse die notwendigen Kosten erstatten (§63 SGB X).
Die Kosten für von der Pflegeversicherung beauftragte Gutachten bei medizinischen Diensten oder unabhängigen Sachverständigen trägt die Pflegeversicherung. Privat-Versicherte werden kostenfrei von der Compass-Pflegeberatung unterstützt.
In kreisfreien Städten oder in Landkreisen beraten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in Pflegestützpunkten kostenlos. Die Pflegeversicherungen beantworten Fragen deren Versicherten als Serviceleistung.