Dietmar Brüning, Info-Pflegegrad erstellt seit 1998 Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, zur Wohnraumanpassung und zur Hilfsmittelversorgung.
Zertifiziert nach ABA und NBA (alte und neue Begutachtungsrichtlinien) zu Fragen zur sozialen und privaten Pflegeversicherung. Auftraggeber und Auftraggebnerinnen sind medizinische Dienste, Sozialgerichte, Anwälte und Sozialgerichte.
Ich bin als Pflegeberater entsrechend §37 Abs.3 zugelassen und kann daher die laufend erforderlichen Beratungseinsätze durchführen, dokumentieren und bei der Pflegeversicherung abrechnen.
Außerdem bin ich zur Pflegeberatung entsprechend §7a SGB XI zertifiziert und kann umfangreiche Beratung und bei besonderen Bedarf ein Fallmagement anbieten.
Zur Stärkung der Pflegepersonen biete ich auch Schulungen zu pflegefachlichen Themen im Haushalt der pflegebedürftigen Personen an. In der Regel übernehmen Pflegeversicherungen hierfür die Kosten.
Willkommen bei Info-Pflegegrad°
Zugelassen von allen Pflegekassen (§37, Abs. 7 SGB XI),
zertifizierter Pflegeberater nach §7a SGB XI
-Sachverständigenbüro für Pflege und Gesundheit-
Pflegegutachten sind erforderlich, wenn ein Leistungsanspruch festgestellt werden muss und Beweise für ein streitiges Verfahren (z.B. Widerspruch, Klage) erforderlich sind. Sachverständigengutachten sind parteilos und unabhängig. Sie übersetzen medizinische oder pflegerische Fachbegriffe in eine verständliche Sprache und sie stellen auf fachlicher Ebene Zusammenhänge zur Feststellung des Sachverhaltes her.
Grundlage sind die Begutachtungsrichtlinien in der gesetzlich vorgegebenen Fassung, welche auch durch Gerichtsbarkeit ständig zu aktualisieren sind. Hierfür ist auch eine ständige Fortbildung der sachverständigen Person unabdingbar.
Info-Pflegegrad° ist in der gesamten EU tätig, wenn es sich um Ansprüche bei deutschen Versicherungen bzw. Sozialleistungsträgern handelt.
Qualifikationen (Lebenslauf):