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Info-Pflegegrad°
     gute Pflege
           ist Ihr gutes Recht
ältere Dame
Pflegeschulung
 
Private Pflegepersonen möchten richtig pflegen und sich nicht überfordern
  
Wer als Pflegeperson zum ersten Mal mit der Pflegeaufgabe konfrontiert oder an der Übernahme einer Aufgabe als Pflegeperson interessiert ist, kann sich in einer Pflegeschulung von einer hierfür ausgebildeten Pflegefachkraft in Pflegehandlungen unterweisen lassen.
Schulungen für pflegende Angehörige werden als Gruppenkurse oder als auf die Pflegesituation fokussierte Einzelschulung im Haushalt der zu pflegenden Person durchgeführt.  
 
Als Schulungsthemen können Empfehlungen zum Umgang bei Demenz und psychischen Erkrankungen thematisiert werden, Pflegepersonen können Hilfen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme, bei Ausscheidungen und Umgang mit Inkontinenz und Hilfen bei der Mobilität - inklusive Umgang mit Mobilitätshilfen - erlernen.  
Wenn bereist innerhalb einer Krankenhausbehandlung deutlich wird, dass eine Pflegeperson eingesetzt werden muss, kann die Pflegeschulung bereits innerhalb der stationären Behandlung erfolgen.
 
Die Kosten der Pflegeschulung werden von den Pflegeversicherungen getragen. Der gesetzliche Anspruch ergibt sich aus §45 SGB XI.

Info-Pflegegrad° kann solche Pflegeschulungen anbieten. Die Kostenübernahme richtet sich nach Rahmenvereinbarungen (Barmer, DAK oder TK). Bei anderen gesetzlichen Pflegekassen muss ein Pflegeschulung beantragt werden. Info-Pflegegrad° kann hierfür einen Kostenvoranschlag mit Leistungsbeschreibung erstellen.
Pflegepersonen von privat Versicherten können ein kostenloses Pflegetraining über die Pflegetrainerinnen und Pflegetrainer bei Medicproof oder bei der privaten Pflegeversicherung anfordern.  
Pflegeberatung
 
Die Pflegeversicherung möchte, dass es Ihnen gut geht.
 
Darum stehen verschiedene Beratungsmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung.
 
Bereits bei Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie eine umfangreiche Pflegeberatung nach
§7a SGB XI kostenlos erhalten.
Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit können Sie bei
 
·        Pflegegraden 1, 2 oder 3 halbjährlich, und bei
 
·        Pflegegraden 4 oder 5 vierteljährlich
 
einen Beratungseinsatz abrufen.
 
Bei Bezug von Geldleistungen sind die Beratungseinsätze ab Pflegegrad 2 nach §37 Abs. 3 gesetzlich vorgeschrieben.
Info-Pflegegrad°  bietet beide Beratungsformen an. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Pflegegutachten
 
Der richtige Pflegegrad ist die Voraussetzung für eine gute Pflege

Wer einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt, wird durch einen Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) - oder privat Versicherte werden vom medizinischen Dienst der Privatversicherungen Medicproof begutachtet.
 
Die Begutachtung findet im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person, beziehungsweise in der stationären Pflegeeinrichtung statt. Hierbei wird unter anderem der Pflegegrad festgestellt, Angaben zum Wohnumfeld, zur Hilfsmittelversorgung und zu Pflegepersonen erhoben.
 
Das Gutachten dient der Pflegeversicherung als Entscheidungsgrundlage für den Bescheid. Es wird mit der Antwort der Pflegeversicherung an die versicherte Person zugeschickt.
 
Info-Pflegegrad° kann helfen, das Gutachten zu verstehen. Wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch erheben möchten, kann Info-Pflegegrad° sie bei der pflegefachlichen Beurteilung unterstützen. Eine Rechtsberatung kann Info-Pflegegrad° nicht anbieten.  



Grundsatz: Reha vor Pflege
Nicht jede Erkrankung muss zwangsläufig zur dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen. Es sollten die Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft werden. Voraussetzungen sind Rehapotential und Rehafähigkeit. Rehabilitation kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Meerblick
Grundsatz ambulant vor stationär
In der Regel möchten pflegebedürftige Menschen Zuhause versorgt werden. Hierfür gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung. Behandlungspflege wie Medikamentengaben, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und vieles mehr können unabhängig von einem Pflegegrad ambulant zu Lasten der Krankenversicherung bezogen werden. Hierzu ist eine ärztliche Verordnung und eine Genehmigung der Krankenversicherung erforderlich.
freundliche Zuwendung
Auch Pflegepersonen brauchen mal eine Pause!
Nutzen Sie als Pflegeperson Leistungen der Pflegeversicherung wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Außerdem können Sie Entlastungsleistungen einsetzen und/oder mehrmals wöchentlich eine Versorgung in einer Tagespflege in Anspruch nehmen.
Oldheimer mit winkenden Personen

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