Pflegekasse - Info Pflegegrad

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Leistungen der Pflegeversicherung
Erhöhung ab 2024 am 26.05.2023 im Bundestag beschlossen
Angaben ohne Gewähr
Spaziergang im Wald

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Geldleistungen
(eigene Pflegeperson)
0,00
316,00
545,00
728,00
901,00
Sachleistungen
(Pflegedienst)
0,00
724,00
1.363,00
1.693,00
2.095,00
Teilstationäre Pflege
(z.B. Tagespflege)
0,00
689,00
1.298,00
1.612,00
1.995,00
Verhinderungspflege
0,00
1.612,00
1.612,00
1.612,00
1.612,00
Kurzzeitpflege
0,00
1.774,00
1.774,00
1.774,00
1.774,00
Vollstationäre Pflege
(z.B. Seniorenheim)
125,00
770,00
1262,00
1.775,00
2.005,00
Entlastungsbetrag
125,00
125,00
125,00
125,00
125,00
Verbrauchshifsmittel
(z.B. Einmalhandschuhe; Desinfektionsmittel...)
40,00
40,00
40,00
40,00
40,00
Wohnraumanpassung
4.000,00
4.000,00
4.000,00
4.000,00
4.000,00
Die Pflegeversicherung bietet vielfache Unterstützungsmöglichkeiten an.
Die Pflegeversicherung kann bei dauerhafter Pflege umfangreich mit Geld zur Finanzierung von selbstbeschafften Pflegepersonen (Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Nachbarn, Freunden, 24- Stunden-Pflegekräften, angestellten Pflegepersonen) mit Pflegegeldleistungen unterstützen. Die Höhe der Geldleistungen sind nach Pflegegraden gestaffelt.
 
Wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird, können anstatt des Pflegegeldes Sachleistungen gewährt werden. Auch deren Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
 
Wird der Betrag der Sachleistungen für einen Pflegedienst nicht vollständig ausgeschöpft und den Rest der Pflege übernimmt eine private Pflegeperson, können Kombinationsleistungen ausgezahlt werden. Hierbei wird der prozentuale Wert der Sachleistungen ermittelt und von 100% abgezogen. Geldleistungen werden dann im verbliebenen prozentualen Verhältnis ausgezahlt.
 
Beispiel: Ein Pflegedienst rechnet bei Pflegegrad 2 für monatliche Sachleistungen 72,40 EUR ab. Dies entspricht 10% der möglichen Sachleistungen von 742,00 EUR. Es verbliebe 90% der Geldleistungen von 316 EUR, also  284,40 EUR.
 
Zusätzlich können Kostenzuschüsse für teilstationäre Pflege (zum Beispiel in einer Tagespflegeeinrichtung) beantragt werden.
 
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten.
 
Darüber hinaus trägt die Pflegeversicherung die Kosten für notwendige (Pflege-)-Hilfsmittel, es können Maßnahmen zur Anpassung des individuellem Wohnumfeld mit bis zu 4.000 EUR je Maßnahme  gewährt werden. Hier kommen Umbaumaßnahen im Badezimmer (barrierefreie Dusche), Treppenlifter, Handläufe, Rampen und weiteres in Betracht.  Wohnen mehere anerkannt Pflegebedürftige im gleichen Wohnumfeld, können die Leistungen für den Haushalt um jeweils weiter 4.000 EUR genehmigt werden. Die Höchstgrenze beträgt hierbei 16.000 EUR.  Auf ein Umzug sinnvoll, zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung, in den Räumlichen Nahraum von pflegenden Angehörigen. Auch hierfür kann ein Kostenzuschuss zur Anpassung des individuellen Wohnraums beantragt werden,
 
Beratungsleistungen nach §37 Abs. 3 und §7a SGB XI, sowie Schulungskosten nach §45 SGB XI trägt die Pflegeversicherung.
 
Bei den Pflegegraden 1-5 steht darüber hinaus ein Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 EUR zur Verfügung,
 
Außerdem können Leistungen zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ausgezahlt werden.
 
Für Pflegepersonen können Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden und es gibt weitere soziale Absicherung der Pflegepersonen. Wenn die Pflege zunächst organisiert werden muss, können bis zu 10 Tage Lohnersatzleistungen durch die Pflegeversicherung getragen werden.  
Berührung mit der Stirn
Mobilisation
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Die zuständige Pflegeversicherung ist bei der Krankenversicherung. Für die Antragstellung ist die Versicherungsnummer nötig. Diese steht auf der Versichertenkarte und beginnt mit einem Buchstaben gefolgt von Zahlen.  
Leistungen der Pflegeversicherung werden nach Antragstellung gewährt. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Günstiger ist es, das Antragsformular der Pflegeversicherung zu verwenden. Die meisten Pflegeversicherungen haben in deren Onlineportal ein Antragsformular verfügbar. Wenn sic der Pflegebedarf erhöht, kann ein Antrag auf Feststellung eines höheren Pflegegrades gesellt werden.
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Damit die Pflege Zuhause sicher gestellt werden kann, sind oftmals Hilfmittel wie Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl oder ein Pflegebett u.s.w. erforderlich. Wenn das Wohnumfeld angepasst werden muss, steht hierfür ein Betrag von bis zu 4.000 EUR zur Verfügung. Typische Wohnraumanpassungen sind barrierfreie Dusche, Treppenlifter, Handläufe oder Umzugskosten. Es werden Maßnahmen bezuschusst, welche die Pflege erheblich erleichtern beziehungsweise erst möglich machen - oder die Selbstständigkeit erheblich gefördert wird.
Person schibt einen Rollstuhl
Dame mit Blick aus dem Fenster
Die Pflegebegutachtung
Nach Eingang eines Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung, wird die Pflegekasse ein Gutachten veranlassen. Üblicherweise wird nach Terminvereinbarung die versicherte Person in deren Wohnumfeld aufgesucht. Im Gutachtentermin wird die pfegerevante Vorgeschichte und die Versorgungssituation dokumentiert. Es werden körperliche und kognitive Funktionsprüfungen durchgeführt, der Pflegebedarf ermittelt und danach der Pflegegrad festgestellt. Das Gutachten erstreckt sich auch auf Hilfmittelversorgung, Wohnraumanpassung, Rehaempfehlungen und ggf. Empfehlung von Prävenionsmaßnahmen.   
Pflegeberatung
Zur Unterstützung bei der Beantragung stehen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bei der Pflegeversicherung und in Pflegestützpunkten der kreisfreien Stadt/Gemeinde /des Landkreises zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos. Mit Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann eine umfangreiche Pflegeberatung nach §7a SGB XI angefordert werden. Um die Pflege zu organisieren, können nahe Angehörige nach Antrag bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt werden und in dieser Zeit Lohnersatzleistungen von der Pflegeversicherung erhalten.

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